Qualifikationsziele
Das Studium der Lebensmittelchemie wurde in Konformität mit der Ausbildung und Prüfung der Staatlich geprüften Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker (APOLmCh) konzipiert. So kann nach der Feststellung der Gleichwertigkeit der für den Masterabschluss vermittelten Inhalte im Bachelor- und Masterstudiengang Lebensmittelchemie mit den Anforderungen des Ersten und Zweiten Prüfungsabschnitts der APOLmCh der Dritte Prüfungsabschnitt der Staatsprüfung in der amtlichen Lebensmittelüberwachung mit dem Abschluss „staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in“ absolviert werden.
Die Tätigkeitsfelder von Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemikern in den weitgefassten Bereichen Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit verdeutlichen die interdisziplinären Anforderungen, die an Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemiker gestellt werden: Theoretische und praktische Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Lebensmittelchemie und -analytik müssen im Beruf zusammen mit Grundlagen der naturwissenschaftlichen Fächer Chemie, Biologie, Physik und Mathematik und Fachwissen aus den angrenzenden Disziplinen (Mikrobiologie, Biochemie, Toxikologie, Umweltanalytik, Lebensmitteltechnologie, Lebensmittelrecht und Qualitätsmanagement) verknüpft werden, um selbstständig und eigenverantwortlich lebensmittelchemische und forschungsbezogene Fragestellungen formulieren, eigene Lösungsansätze entwerfen und die erhaltenen Ergebnisse und Antworten interpretieren und einordnen zu können.
Bachelor Lebensmittelchemie
Die Absolventinnen und Absolventen können für die Beantwortung einer lebensmittelchemischen Fragestellung relevante Analyten auswählen und anhand der von ihnen ermittelten validen Analysenergebnisse korrekt die Identität und Qualität von Lebensmitteln bewerten.
Um für lebensmittelchemische Fragestellungen relevante Analyten auswählen zu können, besitzen die Absolventinnen und Absolventen Grundkenntnisse aus den Bereichen der Biologie (insbesondere Botanik), Biochemie, Mikrobiologie, Chemie und Technologie der Lebensmittel. Diese eignen sie sich in den Lehrveranstaltungen der entsprechenden Module an und weisen ihr Wissen mit dem Bestehen der dazu gehörigen Klausuren nach.
Um eine geeignete Bestimmungsmethode für den oder die Analyten auszuwählen, kennen die Absolventinnen und Absolventen zum einen die möglichen analytische Methoden und verstehen auf welchen chemischen und physikalischen Prinzipien diese basieren, und zum anderen verfügen sie über Kenntnisse im Bereich der Warenkunde und Lebensmittelchemie, um die Eignung einer Methode auch hinsichtlich erwarteter Menge, der Matrix des Lebensmittels und möglicher Interferenzen beurteilen zu können. Dass sich die Absolventinnen und Absolventen in Veranstaltungen der entsprechenden Module diese Kompetenzen aneignen, zeigen sie durch das Bestehen der jeweiligen Abschlussklausuren.
Die Absolventinnen und Absolventen können bei der Versuchsplanung bisher angeeignetes Fachwissen auf konkrete experimentelle oder theoretische Aufgabenstellungen anwenden, systematische Einflussfaktoren und Fehlerquellen identifizieren sowie sicherheitsrelevante Aspekte berücksichtigen. Das hierfür notwendige Abstraktionsvermögen, die Problemlösungsstrategien und die Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge zu strukturieren, eignen sich die Studierenden Schritt für Schritt an, indem sie in den chemischen Praktika vom ersten Semester an keine fertigen Versuchsvorschriften bearbeiten, sondern das Vorgehen für in jedem Semester komplexer werdenden anwendungsbezogenen Fragestellungen aus dem lebensmittelchemischen Alltag unter Begleitung der Lehrenden selbstständig entwickeln und in der Gruppe zu diskutieren. Dies beinhaltet auch das Festlegen geeigneter Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Sicherstellung der Validität der Ergebnisse. Nach der Präsentation und Diskussion der geplanten Vorgehensweisen in Seminaren und Besprechungen, sowohl untereinander als auch mit der Lehrperson, zeigen die Studierenden, dass die geplanten Vorgehensweisen in den jeweiligen Praktika auch praktisch sicher umgesetzt und transparent dokumentiert werden können.
Die Absolventinnen und Absolventen können die Aussagekraft und Limitierungen der Analysenergebnisse für den geplanten Zweck beurteilen. Durch die fachliche Begleitung der Praktikumsversuche, anstatt der Abnahme der Entscheidung über Richtig und Falsch durch die Lehrenden, übernehmen die Studierenden für die in den Praktika generierten Werte selbst Verantwortung.
Auf die abschließende Beurteilung der Identität und Qualität der Lebensmittel aufgrund des Gesamtbildes der Analysenergebnisse werden die Studierenden durch die begleitete statistische Analyse der in den ersten vier Semestern von ihnen produzierten Analysenergebnissen hingeführt. In den letzten beiden Semestern erfolgt die Beurteilung der Qualität und Identität selbständig mithilfe der Anwendung des theoretischen Fachwissens in den Disziplinen der Biologie, Biochemie, Mikrobiologie, Chemie und Technologie der Lebensmittel und geeigneter statistischen Methoden.
Die beschriebene wissenschaftliche Befähigung entspricht essentiell den Anforderungen an eine/einen in einem Handelslabor tätigen LebensmittelchemikerIn ohne Aufgaben in der Methodenentwicklung. Mit den beschriebenen Kompetenzen ist zudem die Übernahme von Aufgaben im Bereich des Qualitätsmanagements in lebensmittel- und pharmazeutikaproduzierenden Betrieben möglich.
Neben den rein fachlichen Kompetenzen kommen den Absolventinnen und Absolventen im Berufsleben die im Studium gesammelte Erfahrung mit Problemlösungsstrategien, erfolgreicher, zielorientierter Zusammenarbeit im Team und Eigenverantwortlichkeit zugute.
Die Absolventinnen und Absolventen wenden seit dem ersten Semester die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis an und beachten sie. Die Lehrenden fördern zudem die Selbstverantwortung für den Wissenserwerb sowie ein an wissenschaftlichen Werten orientiertes Denken und Handeln. Das eigenverantwortliche Vertreten der Analysenergebnisse in den Praktika fördert das Bewusstsein für Selbstreflexion, Offenheit, Verlässlichkeit, Überprüfbarkeit, Transparenz, Objektivität und Eindeutigkeit.
Die Absolventinnen und Absolventen haben ihr Wissen bezüglich wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und naturwissenschaftlicher Fragestellungen erweitert und können begründet Position beziehen. Durch die Behandlung aktueller Fragestellungen im Bereich des Verbraucherschutzes in den Lehrveranstaltungen werden die Studierenden für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung ihrer Tätigkeiten sensibilisiert und werden ermutigt ihre im Studium erarbeiteten Kompetenzen aktiv in die Gesellschaft einzubringen.
Master Lebensmittelchemie
Die Absolventinnen und Absolventen können zum Lösen einer wissenschaftlichen Fragestellung relevante Analyten in Lebensmitteln, Kosmetika, Bedarfsgegenständen, Umwelt und Futtermitteln auswählen und anhand der von ihnen ermittelten validen Analysenergebnisse korrekt die Identität, Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln bewerten. Falls nicht vorhanden, entwickeln und validieren sie die hierzu benötigten instrumentellen sowie zell- und molekularbiologischen, quantitativen Methoden.
Für die Auswahl relevanter Analyten besitzen die Absolventinnen und Absolventen vertiefte theoretische und praktische Kenntnisse aus den Bereichen Bio- und Umweltchemie, Lebensmittel- und Umwelttoxikologie, Lebensmittelrecht sowie der Chemie und Technologie der Lebensmittel, Kosmetika, Bedarfsgegenstände und Futtermittel. Diese eignen sie sich in den Lehrveranstaltungen der entsprechenden Module an und weisen ihr Wissen mit dem Bestehen der dazu gehörigen Klausuren und mündlichen Prüfungen nach.
Das Entscheidungsvermögen der Absolventinnen und Absolventen, ob bestehende Methoden hinsichtlich ihrer Eignung für die Bestimmung der Analyten optimiert, weiter- oder neu entwickelt werden müssen, basiert zum einen auf ihrer Kenntnis der möglichen Methoden und ihrem Verständnis derer chemischen und physikalischen Prinzipien. Zum anderen verfügen sie über Kenntnisse in den Bereichen der Warenkunde, (Lebensmittel-)chemie und Lebensmittelrecht und können so die Eignung einer Methode auch hinsichtlich erwarteter Menge, der Matrix des Lebensmittels, Kosmetikums, Bedarfsgegenstands oder Futtermittels sowie möglicher Interferenzen und zu überwachender Grenzwerte beurteilen. In geringerem Umfang gilt dies auch für den Bereich der Umweltanalytik. Dass sich die Absolventinnen und Absolventen in Veranstaltungen der entsprechenden Module diese Kompetenzen aneignen, belegen sie durch das Bestehen der jeweiligen Abschlussklausuren.
Die Absolventinnen und Absolventen können bei der Versuchsplanung bisher angeeignetes Fachwissen auf konkrete experimentelle oder theoretische Aufgabenstellungen anwenden, systematische Einflussfaktoren und Fehlerquellen identifizieren sowie sicherheitsrelevante Aspekte berücksichtigen. Das hierfür notwendige Abstraktionsvermögen, die Problemlösungskompetenz und die Fähigkeit, komplexe Zusammenhänge zu strukturieren, vertiefen die Studierenden in forschungsbezogenen Praktika bei denen sie wissenschaftliche Fragestellungen lösen.
Das Vorgehen entwickeln die Studierenden unter Begleitung der Lehrenden selbstständig und diskutieren es in der Gruppe. Dies beinhaltet auch das Festlegen geeigneter Qualitätssicherungsmaßnahmen zur Sicherstellung der Validität der Ergebnisse und die Ergebnisdarstellung.
Nach der Präsentation und Diskussion der geplanten Vorgehensweisen in Seminaren und Besprechungen, sowohl untereinander, als auch mit den Lehrenden, zeigen die Studierenden, dass die geplanten Vorgehensweisen in den jeweiligen Praktika auch praktisch sicher umgesetzt und transparent dokumentiert werden können.
Die Absolventinnen und Absolventen können die Aussagekraft und Limitierungen der Analysenergebnisse für den geplanten Zweck beurteilen. Durch die Begleitung der Praktikumsversuche, anstatt der Abnahme der Entscheidung über Richtig und Falsch durch die Lehrpersonen, übernehmen die Studierenden für die in den Praktika generierten Werte selbst die Verantwortung und demonstrieren so die erworbene Kompetenz.
Die abschließende Beantwortung der wissenschaftlichen Fragestellung erfolgt selbständig nach Diskussion innerhalb der Studierenden und mit den Lehrenden durch die Anwendung des theoretischen Fachwissens in den entsprechenden Disziplinen (Lebensmittel- und Umwelttoxikologie, Biochemie, Lebensmittel- und Umweltchemie, Technologie der Lebensmittel) und geeigneter Methoden der statistischen Analyse und Darstellung und belegen im Dialog mit den Lehrenden ihre Kompetenz.
Die Befähigung zur Methodenentwicklung und -validierung wird durch zudem eigenständiges Lösen einzelner, üblicherweise bei der Entwicklung quantitativer (massenspektrometrischer) Methoden auftretender exemplarischer Fragestellungen in den Lehrveranstaltungen zu den Themenbereichen Umweltanalytik, eingeführt und durch eigenständige Bewertung der Validität einer publizierten Methode demonstriert. Bei circa der Hälfte der Masterarbeiten besteht das Hauptziel in der Entwicklung, Etablierung oder Validierung einer Methode.
Die Eigenständigkeit im Wissenserwerb und die evidenzbasierte Diskussion werden insbesondere in den Lehrveranstaltungen mit Inhalten aus dem Umwelt- und Verbraucherschutz von den Lehrenden durch die aktive Anwendung von Datenbanken und Online Tools wissenschaftlicher Behörden und Gremien (wie die European Food Safety Authority und des Bundesinstituts für Risikobewertung) gefördert.
Die beschriebene wissenschaftliche Befähigung entspricht den Anforderungen an den Zweiten Prüfungsabschnitt der Staatsprüfung, die (nach der einjährigen Zusatzausbildung in der amtlichen Lebensmittelüberwachung) zum Dritten Prüfungsabschnitt und damit der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin/staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker (und des damit verbundenen Berufsfelds) führt.
Die bis zum Zweiten und ggf. Dritten Prüfungsabschnitt gesammelten wissenschaftlichen Kompetenzen ermöglichen die Leitung einer Abteilung oder Aufgaben im Qualitätsmanagement in der amtlichen Lebensmittelüberwachung, in Handelslaboren sowie in Laboren der lebensmittel- kosmetika-, bedarfsgegenstände-, futtermittel- und arzneimittelproduzierenden Klein- und mittelständischen Industrie zu übernehmen. Sie befähigen zudem zur Promotion im Bereich der Lebensmittelchemie und der Lebenswissenschaften, die Berufsfelder im gesundheitlichen Verbraucherschutz bei nationalen und internationalen Behörden, leitende Positionen in der kosmetika-, bedarfsgegenstände-, futtermittel- und arzneimittelproduzierenden Industrie sowie im Wissenschaftsmanagement erschließt. Im Rahmen des Wahlpflichtpraktikums und der Präsentation der Erfahrungen der Studierenden, sowie durch Vorträge aktueller und ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lehrstuhls im Rahmen der Seminare des Forschungspraktikums können die Studierenden für sie geeignete Berufsfelder von Lebensmittelchemikerinnen und Lebensmittelchemikern identifizieren.
Neben den rein fachlichen Kompetenzen kommen den Absolventinnen und Absolventen im Berufsleben die im Studium gesammelte Erfahrung mit Problemlösungsstrategien, erfolgreicher, zielorientierter Zusammenarbeit im Team, Eigenständigkeit im Wissenserwerb und Eigenverantwortlichkeit zugute.
Die Absolventinnen und Absolventen wenden die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis an und beachten sie. Die Lehrenden fördern zudem die Selbstverantwortung für den Wissenserwerb sowie ein an wissenschaftlichen Werten orientiertes Denken und Handeln. Das eigenverantwortliche Arbeiten und die ergebnisoffene Diskussion mit den Lehrenden fördert das Bewusstsein für Selbstreflexion, Offenheit, Verlässlichkeit, Überprüfbarkeit, Transparenz, Objektivität und Eindeutigkeit. Die Absolventinnen und Absolventen müssen sich während ihres Industrie- oder Auslandspraktikums im Wahlpflichtbereich in neue Arbeitsweisen und Organisationsstrukturen einfinden und erweitern so ihren persönlichen Horizont.
Die Absolventinnen und Absolventen haben ihr Wissen bezüglich wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und naturwissenschaftlicher Fragestellungen erweitert und können begründet Position beziehen. Durch die Behandlung aktueller Fragestellungen im Bereich des Umwelt- und Verbraucherschutzes sowie der Lebensmittelsicherheit werden die Studierenden in den Lehrveranstaltungen für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung ihrer Tätigkeiten sensibilisiert und ermutigt ihre im Studium erarbeiteten Kompetenzen aktiv in die Gesellschaft einzubringen.