Ämter und Gremien
Die anfallenden Aufgaben der akademischen Selbstverwaltung in Studium und Lehre werden durch Ämter oder Beauftragte bearbeitet, die vom Fakultätsrat gewählt oder direkt vom Dekan bestimmt werden.
Alle der Fakultät zugehörigen Professorinnen und Professoren übernehmen im Rahmen ihrer Tätigkeiten im Wechsel diese Aufgaben.
Prinzipiell lassen sich die Aufgaben in zwei Bereiche einteilen: Übergreifende Aufgaben innerhalb der Fakultät sowie Studiengang-spezifische Belange. Wer für Sie die richtige Kontaktperson ist, finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.