Die Habilitation
Mit dem Habilitationsverfahren soll besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit gegeben werden, sich für die Berufung auf eine Professur zu qualifizieren und zu diesem Zweck selbstständig Aufgaben in Forschung und Lehre wahrzunehmen. Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zur Professur in einem Fachgebiet unserer Fakultät.