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  • Institut für Pharmazie und Lebensmittelchemie
Lehrstuhl für Lebensmittelchemie

Bewerbung

Masterstudium an der Universität Würzburg

Auf den Seiten der Studierendenkanzlei erhalten Sie allgemeine Voraussetzungen und Fristen/Termine für die Bewerbung für den Masterstudiengang Lebensmittelchemie sowie den Link zur Bewerbung über WueStudy. Weiterhin finden dort ausländische Studierende Informationen, an welche Stelle die Masterbewerbung zu richten ist.

Weiterhin finden Sie dort allgemeine Informationen zu Eignungsverfahren für Masterstudiengänge und FAQs zum Masterstudium


Zugang zum Masterstudiengang Lebensmittelchemie

Gemäß §4 Abs. 1 der Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Lebensmittelchemie mit dem Abschluss Master of Science (In der Fassung der Änderungssatzung vom 10. Mai 2021) erfordert der Zugang zum Master-Studienfach Lebensmittelchemie:

  • einen Abschluss in einem Bachelor-Studiengang der Lebensmittelchemie (...)  oder einen gleichwertigen (...) Abschluss (...) mit der Durchschnittsnote von mindestens 2,8.
  • den Nachweis von erworbenen Kompetenzen aus den Bereichen

     - Allgemeine, anorganische und analytische Chemie

     - Organische Chemie

     - Physikalische Chemie

     - Physik

     - Biologie

    mit mindestens 90 ECTS-Punkten und zusätzlich Kompetenzen aus den Bereiche

     - Chemie und Analytik der Lebensmittel einschließlich Wasser für den menschlichen Gebrauch, der kosmetischen Mittel, der Bedarfsgegenstände,

       der Tabakerzeugnisse und der Futtermittel

     - Mikrobiologie und Lebensmittelhygiene

     - Toxikologie und Umweltanalytik

     - Grundlagen des Lebensmittelrechts

     mit mindestens 48 ECTS-Punkten 

  • die Feststellung der Eignung in einem Eignungsverfahren.

Durch einen Abschluss des Bachelorstudiengangs Lebensmittelchemie an der Universität Würzburg sowie an weiteren deutschen Standorten (Universität Gießen, Universität Hamburg, TU Kaiserslautern, KIT Karlsruhe, TU München, Universität Münster und Universität Stuttgart), mit einer Durchschnittsnote von mindestens 2,8, weisen Sie die o.g. Kompetenzen auf und können sich, unter oben aufgeführtem Link im Master-Bewerbungsportal bewerben. Bei einer Gesamtnote im Bachelorstudiengang von 2,1 oder besser erfolgt eine direkte Zulassung zum Masterstudiengang Lebensmittelchemie, andernfalls ist zur Zulassung noch das Bestehen einer Eignungsprüfung notwendig.

Ausführliche Informationen sowie Voraussetzungen, um einen ununterbrochenen Übergang vom Bachelorstudium zum Masterstudium zu ermöglichen entnehmen Sie bitte §4 der Fachspezifische Bestimmungen für das Studienfach Lebensmittelchemie mit dem Abschluss Master of Science (In der Fassung der Änderungssatzung vom 10. Mai 2021).

Bei einem Quereinstieg in den Bachelorstudiengang Lebensmittelchemie können Ihnen 4 Fachsemester aufgrund ihres abgeschlossenen Pharmaziestudiums anerkannt werden. In den verbleibenden Fachsemestern des Bachelorstudiengangs erwerben Sie die Kompetenzen aus dem o.g. zweiten Bereich und erfüllen nach Abschluss des Bachelorstudiengangs Lebensmittelchemie mit der Durchschnittsnote von mindestens 2,8 somit die Voraussetzungen für eine Bewerbung für den Masterstudiengang Lebensmittelchemie.

Infos zu Unterlagen, die Sie bei einer Bewerbung für den Bachelorstudiengang Lebensmittelchemie einreichen müssen sowie zu Bewerbungsfristen, finden Sie hier.

Unter Beachtung der Bewerbungsfristen sowie der Kapazitäten im jeweiligen Fachsemester ist eine Bewerbung zum Sommersemester ins 4. Fachsemester bzw. zum Wintersemester ins 5. Fachsemester möglich.

Interessenten am Masterstudiengang Lebensmittelchemie mit einem Studienabschluss in einem anderen Fach, senden bitte vorab Ihre Studienunterlagen zur Prüfung der Zugangsvoraussetzungen an die Fachstudienberatung.


Anrechnung von Prüfungsleistungen

Sie haben bereits Leistungen durch einen anderen Studienabschluss oder in einem anderen begonnenen Studium erbracht und wollen diese nun für die Anrechnung im Studiengang Master LMC prüfen lassen/anerkannt bekommen?

Infos zur Anrechnung von Leistungen und u.a. auch das Formular zur Anrechnung von Prüfungsleistungen finden Sie hier:
https://www.uni-wuerzburg.de/studium/pruefungsamt/allgemeine-infos-fuer-studierende/anrechnungen-von-leistungen/

  • Wenn sie vorab Fragen zur Anrechenbarkeit Ihrer Prüfungsleistungen haben, dann richten Sie diese bitte an Dr. Carolin Kleider (carolin.kleider@uni-wuerzburg.de) und senden Ihre aktuellen Unterlagen, wie zB aktuelle Leistungsübersicht (aktulles Transkripts of Records) und Beschreibungen zu Inhalten Ihrer Module (Modulhandbuch) mit.
  • Nach Zulassung zum Studiengang und Vorbereitung zur Anrechnung gehen Sie bitte wie folgt vor:

     Bitte füllen Sie in dem Formular auf Seite 1 alle Angaben aus und schicken das Formular per Email inklusive der für die Anrechnung notwendigen Nachweise als Scans an Dr. Carolin Kleider (carolin.kleider@uni-wuerzburg.de). Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen auf Vollständigkeit und Eintragungen auf Seite 3, werden die von der/dem Prüfungsausschussvorsitzende/n unterzeichneten Unterlagen an das Prüfungsamt gesendet.