Chancengleichheit
Chancengleichheit
Chancengleichheit meint das Recht auf einen gleichen Zugang zu Lebenschancen, unabhängig des Alters, der Religion, des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Weltanschauung, der kulturellen Zugehörigkeit, sozialer Herkunft oder einer Behinderung. Die Bemühungen um Chancengleichheit basieren auf dem Verständnis von Gerechtigkeit als Demokratie. Neben der Verankerung in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes, ist Chancengleichheit im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verankert.
Die Universität Würzburg und die Fakultät für Chemie und Pharmazie bemühen sich um die Erhöhung von Chancengleichheit, durch ein vielfältiges Angebot. Darüber hinaus kann jeder oder jede Einzelne im täglichen Handeln etwas zur Erhöhung der Chancengleichheit beitragen.