Uni und Familie
Uni und Familie
Die nachfolgenden Informationen beziehen sich in erster Linie auf wissenschaftliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Fakultät für Chemie und Pharmazie. Studierende mit Kind können sich an das Studierendenwerk und den Familienservice der Universität wenden.
Familienfreundliche Fakultät
Zur besseren Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Tätigkeit und Familie werden
- Sitzungstermine am Vormittag oder frühen Nachmittag (bis 16 Uhr) stattfinden
- Flexible Arbeitszeiten und -orte (z.B. Homeoffice) großzügig genehmigt
- Mittel für die Betreuung und Unterbringung von Kindern während Dienstreisen und Kongressen zur Verfügung gestellt
- Falls einmal die Kinderbetreuung ausfällt, steht im Dekanat der Fakultät für Chemie und Pharmazie und im Gebäude der Theoretischen Chemie am Hubland Nord eine KidsBox bereit.
- Schwangere in der Qualifikationsphase sollen eine Technische Assistenz zur Fortführung ihrer Laborarbeit erhalten
Details hierzu sind in den Zielvereinbarungen zur Umsetzung der Gleichstellung in der Julius-Maximilians-Universität zwischen der Hochschulleitung und der Fakultät für Chemie und Pharmazie festgehalten.
Was tun bei Schwangerschaft während der Qualifizierung?
Aufgaben des/der Vorgesetzten zusammen mit der Schwangeren:
- Weiterleitung der frauenärztlichen Schwangerschaftsbescheinigung an Personalabteilung
- Mutterschaftsmeldung an die Personalabteilung
- Ggf. Beratungsgespräch für werdende Eltern
- Sicherheitsbeurteilung der Tätigkeiten und ggf. Festlegung von Schutzmaßnahmen mit Hilfe der Sicherheitsbeauftragten der Institute, Stabsstelle AU und/oder Betriebsarzt
- Weiterleiten der Kopien der Gefährdungsbeurteilung gem. §1 MuSchV an Personalrat, Stabsstelle AU, Betriebsarzt
- Umsetzung der Schutzmaßnahmen durch den Vorgesetzten
- Beurteilung der Auswirkung der Schutzmaßnahmen auf das Erreichen des Qualifizierungsziels
- Ggf. Identifizierung von konkreten Maßnahmen (beispielsweise Übernahme von Laborarbeiten durch Andere), die zum Erreichen der Qualifizierung getroffen werden müssen
- Prüfung der Möglichkeit zur Unterstützung dieser Maßnahmen durch das Institut oder die Fakultät
Beratung für werdende Eltern (Richtet sich an Männer und Frauen!)
Auf Wunsch von werdenden Müttern und Vätern wird rechtzeitig in einem Gespräch geklärt, wie sich Familie und Qualifikation im konkreten Fall vereinbaren lassen. Zu diesem Gespräch kann neben der zuständigen Frauenbeauftragten eine Vertrauensperson des oder der Beschäftigten und/oder der Betreuerin oder des Betreuers insbesondere aus dem akademischen Mittelbau hinzugezogen werden. Ziel des Gesprächs ist es insbesondere die Fortsetzung der Qualifizierung während der Schwangerschaft und nach Mutterschutz bzw. Elternzeit sicherzustellen. Hierzu sind die Regelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zu berücksichtigen. Diese Gespräche werden von der Frauenbeauftragten der Fakultät dokumentiert und einmal jährlich von der Universitätsfrauenbeauftragten gesammelt.