Veranstaltungen
Veranstaltungen im Chemie Zentralbau
Veranstaltungen (z.B. studentische Feiern, ...) können auf Antrag und nach Genehmigung im Chemie Zentralbau (Plastik-Cafete) durchgeführt werden. Aufgrund bau- und versammlungsstättenrechtlicher Vorschriften sind Veranstaltungen innerhalb von geschlossenen Räumen derzeit nur bis zu maximal 200 Besuchern zulässig. Die Vergabe an Externe Anbieter, die gerne Räumlichkeiten der Fakultät nutzen möchten, regelt das Referat 5.4 - Flächenmanagement.
1. Genehmigung durch die Fakultät
Veranstaltungen im Chemie Zentralbau müssen vorab (mind. 1 Woche vorher) vom Veranstaltungsverantwortlichen unter Angabe der Kontaktdaten im Dekant der Fakultät für Chemie und Pharmazie schriftlich angemeldet werden.
Veranstaltungsanmeldung Fakultät für Chemie und Pharmazie
Der Abschluss einer Veranstalterhaftpflichtversicherung wird empfohlen. Bitte sprechen Sie uns hier diesbzgl. an.
Richtlinien für Veranstaltungen an der Fakultät für Chemie und Pharmazie
- Der Veranstalter hat für einen ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung Sorge zu tragen.
- Der Aufenthalt in weiteren Räumlichkeiten der Fakultät, wie Hörsälen, Seminarräumen etc. sowie die Benutzung technischer Anlagen ist ohne Genehmigung der Fakultät für Chemie und Pharmazie nicht gestattet.
- Der Durchgang in angrenzende Bereiche des Zentralgebäudes der Fakultät für Chemie und Pharmazie ist abzusperren.
- Die Besucheranzahl darf 200 Personen nicht überschreiten.
- Angefallener Müll ist vom Veranstalter zu entsorgen.
- Boden, Tische und Bänke müssen gereinigt werden. Klebrige Überreste sind zu entfernen.
- Das ggf. umgestellte Mobiliar ist entsprechend zurückzustellen.
- Sanitäre Einrichungen sind so zu überlassen, dass kein übermäßiger zusätzlicher Reinigungsbedarf erforderlich ist.
- Der Außenbereich um den Haupteingang des Zentralgebäudes der Fakultät für Chemie und Pharmazie ist ordentlich zu hinterlassen (Brunnen, Raucherecke etc.).
- Plakate und Hinweisschilder zu der Veranstaltung sind zu entfernen.
- Ein ggf. durch die Reinigungsfirma fällig werdender Sonderreinigungsaufwand wird der Person in Rechnung gestellt, die als Veranstaltungsverantwortliche/r genannt ist.
- Beschädigte Einrichtung wird der Person in Rechnung gestellt, die als Veranstaltungsverantwortliche/r genannt ist.
2. Genehmigung durch den Technischen Betrieb
Anschließend sind die Veranstaltungen beim Servicezentrum Technischer Betrieb unter Angabe eines verantwortlichen Dozenten anzumelden und dort ebenfalls genehmigen zu lassen. Details finden Sie auf den Seiten des Technischen Betriebes.
Anmeldeformular für Veranstaltungen auf dem Universitätsgelände "Am Hubland"
Bedingungen für Veranstaltungen
Auszug aus den Allgemeinen Bedingungen für Veranstaltungen
Der Veranstalter ist für das Einholen aller behördlich und gewerblich notwendigen Genehmigungen und Anmeldungen (z. B. Einholung der Schankerlaubnis, Sperrzeitverkürzungen, Anmeldung bei der GEMA, …) verantwortlich. Durch den Auf- und Abbau und insbesondere durch Veranstaltungsvorbereitungen bzw. Abschlussarbeiten darf der Universitätsbetrieb nicht behindert oder gestört werden. Der Veranstalter verpflichtet sich, für einen geordneten, dem gewählten Ort gemäßen Ablauf der Veranstaltung zu sorgen. Die Räumlichkeiten und die überlassenen Gegenstände dürfen nur zu dem angegebenen Zweck genutzt werden und sind schonend zu behandeln. Der/die Veranstaltungsverantwortliche muss während der gesamten Veranstaltungsdauer für das Technische Betriebspersonal erreichbar sein. Das Hausrecht verbleibt beim Präsidenten.
Arbeitskreis-interne Grillfeiern
Bei Grillfeiern im Freien mit geringer Teilnehmerzahl genügt die schriftliche Genehmigung durch den Technischen Betrieb
Anmeldeformular für Veranstaltungen auf dem Universitätsgelände "Am Hubland"
Ansprechpartner
Zentralgebäude Chemie, Raum 028 Telefon: 0931 31 85386 |