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Fakultät für Chemie und Pharmazie

Fundsachen

Sachen, die in einer öffentlichen Behörde gefunden werden, sind unverzüglich bei der Hausverwaltung oder bei der sonst dafür bestimmten Stelle abzuliefern (§978 BGB). Das weitere Verfahren richtet sich nach §§ 979 - 982 BGB und § 10 der Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren der Fundbehörden (FundV).

An der Fakultät für Chemie und Pharmazie dient die Teilbibliothek als erste Anlaufstelle für Fundsachen. Vor allem kleinere Gegenstände wie z.B. Schals oder Mützen, die in den Hörsälen und Aufenthaltsbereichen der Fakultät liegen bleiben oder USB-Sticks, die im angrenzenden CIP-Pool gefunden werden, können meist einige Tage lang an der Info-Theke in der Teilbibliothek abgeholt werden. Da die Teilbibliothek Chemie keine offizielle Fundstelle der Universität Würzburg ist, werden Fundsachen, die entweder nicht abgeholt werden oder die besonders wertvoll sind (Laptops, Geldbörsen usw.), meist zeitnah zur Leihstelle der Zentralbibliothek gebracht.

Weitere offizielle Fundstellen befinden sich unter anderem im Mensa-Gebäude sowie im Servicezentrum des Technischen Betriebs. Einen vollständigen Überblick über alle Fundstellen an der Universität erhalten Sie auf den Seiten der Zentralverwaltung.