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Fakultät für Chemie und Pharmazie

Bewerbung und Zulassung

Für das Master-Studium Chemie müssen sich alle Interessenten innerhalb des Anmeldezeitraums bewerben. Bewerbungen für ein Wintersemester sind möglich bis zum 15. Juli eines Jahres, Bewerbungen für ein Sommersemester können bis zum 15. Januar eines Jahres erfolgen. Die Online-Bewerbung für den Master Chemie erfolgt über die Plattform WueStudy. Detaillierte Informationen zum Bewerbungsprozess sowie den Link zu WueStudy erhalten Sie durch einen Klick auf den nebenstehenden Button.

Achtung! Geändertes Bewerbungsverfahren zum Wintersemester 2026/27:

Ab dem Wintersemester 2026/27 wird der Master Chemie als englischsprachiger Studiengang angeboten, dementsprechend müssen bei der Bewerbung statt Deutschkenntnissen zukünftig Englischkenntnisse nachgewiesen werden (Details siehe unten). Zudem benötigen internationale Bewerber*innen mit Bildungsabschlüssen aus dem Nicht-EU/EWR-Raum bei der Bewerbung für das Chemie Masterstudium an der Universität Würzburg zusätzlich eine Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist
Internationale Bewerber*innen, die ihre akademische Vorbildung (z.B. einen Bachelorabschluss) im EU-/EWR-Raum erworben haben, benötigen KEINE Vorprüfungsdokumentation.

Weitere Informationen zur Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist finden Sie auf den Webseiten des International Office.

Der Zugang zum Master-Studiengang Chemie erfordert

  • einen Abschluss in einem Bachelor-Studiengang (Erwerb von 180 ECTS-Punkten) an der JMU oder an einer anderen in- oder ausländischen Hochschule oder einen gleichwertigen in- oder ausländischen Abschluss (z.B. Staatsexamen) mit der Note 3,0 oder besser und
  • den Nachweis von Kompetenzen aus Modulen im Umfang von mindestens jeweils 25 ECTS-Punkten in den drei Bereichen (i) Anorganische Chemie, (ii) Organische Chemie und (iii) Physikalische und Theoretische Chemie, wobei mindestens 25 ECTS-Punkte der unter (i) – (iii) nachgewiesenen Kompetenzen aus Laborpraktika stammen müssen oder – bei nicht im Sinne des ECTS modularisierten Studiengängen – Kompetenzen im entsprechenden Umfang.


Um einen ununterbrochenen Übergang vom Bachelor- zum Master-Studium zu ermöglichen, kann ein Bewerber oder eine Bewerberin, der bzw. die zum Zeitpunkt der Bewerbung den erforderlichen Abschluss noch nicht nachweisen kann, einen mit einer auflösenden Bedingung versehenen Zugang zum Master-Studium zum sich unmittelbar anschließenden Semester unter folgenden Voraussetzungen erhalten:

  • Nachweis von mindestens 140 ECTS-Punkten oder – bei nicht im Sinne des ECTS modularisierten Studiengängen – Leistungen im entsprechenden Umfang zum Zeitpunkt der Bewerbung im vorausgesetzten Erststudium,
  • einen vorläufigen Notenschnitt von 3,0 oder besser,
  • und den Nachweis von Kompetenzen aus Modulen im Umfang von mindestens jeweils 25 ECTS-Punkten in den drei Bereichen (i) Anorganische Chemie, (ii) Organische Chemie und (iii) Physikalische und Theoretische Chemie, wobei mindestens 25 ECTS-Punkte der unter (i) – (iii) nachgewiesenen Kompetenzen aus Laborpraktika stammen müssen oder – bei nicht im Sinne des ECTS modularisierten Studiengängen – Kompetenzen im entsprechenden Umfang.


Der Abschluss des Erststudiums muss anschließend bis spätestens zum Ablauf der Rückmeldefrist für das zweite Fachsemester im Master-Studiengang nachgewiesen werden.

Der Zugang zum Master-Studiengang Chemie erfordert den Nachweis englischer Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) in geeigneter Weise, zum Beispiel durch:

  • den Test of English as a Foreign Language (TOEFL) mit mindestens 72 Punkten (internet-based TOEFL-Test) oder
  • das International English Language Test System (IELTS) mit einem Ergebnis von 6,0 oder besser oder
  • ein Cambridge First Certificate in English (FCE) oder
  • eine mindestens befriedigende Note in Englisch (entsprechend mindestens 7 von 15 Punkten) in einer inländischen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) oder eine ausländische HZB mit nachgewiesenen Kenntnissen der englischen Sprache, die der vorbezeichneten HZB mindestens gleichwertig sind oder
  • den Nachweis, dass bereits eine Ausbildung (insbesondere im Rahmen des unter Erststudiums) absolviert wurde mit englischen Sprachkenntnissen auf dem oben genannten Niveau.

 

Eine detaillierte Beschreibung des Zulassungsverfahrens finden Sie in den Fachspezifischen Bestimmungen (PDF) für den Master-Studiengang Chemie.